Kostenfreie Nachhilfe und Lerntherapie

Wir beraten Sie gerne!

Sie können uns jederzeit per Telefon, WhatsApp oder E-Mail kontaktieren.
Unser Team hilft Ihnen:

  • alle nötigen Unterlagen zusammenzustellen (hier klicken für Unterlagen)
  • eine passende Förderung für ihr Kind zu finden
  • den BuT-Antrag richtig auszufüllen

Haben wir einen Anspruch auf BuT?

Ihr Kind erhält Unterstützung, wenn:

  • es in einem oder mehreren Schulfächern Probleme hat
  • die Schule keine passende Förderung anbietet
  • die Förderung in der Schule nicht ausreicht
  • das gilt auch für Berufsschulen, wenn Ihr Kind keine Ausbildungsvergütung erhält

Wenn Sie oder ihr Kind eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung (nach dem SGB XII)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

Achtung!

Ihr Einkommen liegt knapp über der Grenze und Sie bekommen keine Sozialleistungen? Dann sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter. Auch wenn Sie keine Leistungen beziehen, können Sie BuT erhalten, wenn Ihr Einkommen nicht für die zusätzlichen Kosten (z.B. Nachhilfe) ausreicht.

Sonderbedingung Behinderung oder seelische Belastung

Ihr Kind erhält auch Unterstützung, wenn:

  • eine Lernbehinderung oder starke Lernschwierigkeiten vorliegen
  • eine seelische Beeinträchtigung vorliegt (z.B. Angststörungen, ADHS, Depression)
  • oder wenn eine solche Beeinträchtigung droht

Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt.

Die Eingliederungshilfe kann dann z.B. Folgendes bezahlen:

  • Lerntherapie
  • Schulbegleitung
  • Hilfe beim Lernen und Arbeiten
  • Unterstützung bei Konzentrations- oder Wahrnehmungsproblemen